Weiter unten finden Sie unsere rechtsverbindlichen Geschäftsbedingungen.
Die MyDriverParis,Kaventure – 3 Chemin des Chênes Vert, 04700 ORAISON (Frankreich) ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Online-Plattform, durch Einbindung in fremde Online-Plattformen sowie über Applikationen für mobile Endgeräte, die Buchung von Fahrdienstleistungen. Die Leistung von MyDriverParis besteht nur in der Besorgung eines Beförderungsanspruchs gegen einen von MyDriverParis unabhängigen Fahrdienstleister („FDL“) als Geschäftsbesorgung für den Nutzer, nicht in der Erbringung von Fahrdienstleistungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Geschäftsbesorgungen von MyDriverParis. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen, für die MyDriverParis dem Nutzer einen direkten Anspruch gegen einen FDL verschafft.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von MyDriverParis dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
MyDriverParis erbringt die im Rahmen der MyDriverParis dargestellten Fahrdienstleistungen weder selbst noch durch Dritte. MyDriverParis verschafft dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegen einen von MyDriverParis unabhängigen FDL.
Dafür schließt MyDriverParis in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem FDL, die dem Nutzer einen Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers“). Der Nutzer wird daraus selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom FDL zu verlangen.
MyDriverParis und der Nutzer vereinbaren nur eine Geschäftsbesorgung und keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von MyDriverParis enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von MyDriverParis verauslagte Beförderungsvergütung an den FDL.
Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die MyDriverParis oder telefonisch an MyDriverParis ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.
MyDriverParis übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail oder SMS eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt MyDriverParis nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.
Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von MyDriverParis per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen MyDriverParis und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem FDL selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung des FDL an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem FDL geltend zu machen.
Der Nutzer steht gegenüber MyDriverParis dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an MyDriverParis übermittelt, vollständig und zutreffend sind.
Registrierungen mittels automatisierter Verfahren sind untersagt.
Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann vom FDL fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit MyDriverParis vereinbart wurden.
Für den von MyDriverParis zu beschaffenden Beförderungsanspruch des Nutzers direkt gegen den FDL gelten folgende Bedingungen:
Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der FDL diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des FDL auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.
Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).
Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise Mercedes KLASSE E“, „Mercedes KLASSE S“ oder „Sprinter“, TESLA…) wählen.
Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten).
Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbarten Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Anzahl von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.
Der FDL kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.
Der FDL kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.
Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von MyDriverParis aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.
Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.
Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 48 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden, ist 50% des Preises zu zahlen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit weniger als 24 Stunden, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über Email auf contact@mydriverparis.com vorgenommen werden.
Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 48 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden, ist 50% des Preises zu zahlen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über Email auf contact@mydriverparis.com vorgenommen werden.
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von MyDriverParis für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.
Eine wirksame Umbuchung kann nur über Email auf contact@mydriverparis.com vorgenommen werden.
Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von MyDriverParis gegenüber dem Nutzer.
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Für die Fahrdienstleistungen des FDL gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:
Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des FDL ist immer Folge zu leisten. Der FDL trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den FDL erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.
Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.
In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von MyDriverParis angegeben.
Wesentliche Faktoren für deren Höhe (einschließlich Aufwendungsersatz für die durch MyDriverParis besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.
Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Chauffeure, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.
Der Nutzer (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für den FDL möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.
Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.
Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von MyDriverParis für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.
Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.
Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 20 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte, Geld Überweisen oder Bar bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt MyDriverParis. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.
Für jede Mahnung kann MyDriverParis eine angemessene Mahngebühr berechnen.
Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet MyDriverParis dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.
MyDriverParis stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch per E-mail ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.
MyDriverParis haftet für von MyDriverParis oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der FDL einschließlich sämtlichen von diesem eingesetzten Chauffeuren sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von MyDriverParis für die Beförderungsleistung. MyDriverParis verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegen den FDL.
Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet MyDriverParis nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
MyDriverParis haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der MyDriverParis verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von MyDriverParis vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. MyDriverParis haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.
MyDriverParis übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.
MyDriverParis übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.
MyDriverParis haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den MyDriverParis aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die MyDriverParis nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. MyDriverParis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.
Der Nutzer stellt MyDriverParis von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der MyDriverParis oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen MyDriverParis erhebt.
MyDriverParis behält sich vor, die MyDriverParis in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise jederzeit zu verändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern. Darüber hinaus hat MyDriverParis das Recht, sein Angebot über die MyDriverParis vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde einzustellen, auch ohne den Nutzer individuell hierüber zu informieren.
Die im Rahmen der MyDriverParis enthaltenen Inhalte genießen Urheberrechtsschutz.
MyDriverParis räumt dem Nutzer das durch Einhaltung dieser AGB auflösend bedingte und widerrufliche Recht ein, die MyDriverParis bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Verwendung darüber hinaus (etwa Veränderungen, Kopien, Wiederveröffentlichungen, Übertragungen, Verbreitungen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Zwecke) ist untersagt.
Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen MyDriverParis und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.
MyDriverParis ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von MyDriverParis und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von MyDriverParis ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.
Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von MyDriverParis aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.
Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MyDriverParis an Dritte abzutreten.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MyDriverParis und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht von Frankreich.
Erfüllungsort ist Paris.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paris, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Frankreich hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.
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